- PUE beschreibt den Infrastrukturaufschlag, nicht die nützliche Leistung der Anwendungen.
- Messwerte, Planwerte und Standortdurchschnitte dürfen nicht ungeprüft verglichen werden.
- Ein belastbares Angebot legt Messgrenzen, Nachweise und spätere Berichtspflichten offen.
Eine Kennzahl kann keine Beschaffung allein tragen
Beim Vergleich von Rechenzentren ist die Power Usage Effectiveness, kurz PUE, schnell zur Hand. Sie setzt den Energieverbrauch des gesamten Rechenzentrums ins Verhältnis zum Energieverbrauch seiner IT. Je näher der Wert an eins liegt, desto geringer ist der zusätzliche Energiebedarf der Infrastruktur im Verhältnis zur IT-Energie. Welche nützliche Arbeit die IT erledigt, steht jedoch nicht im Nenner.
Daraus folgt eine wichtige Grenze: Ein Standort mit günstiger PUE kann trotzdem Anwendungen betreiben, deren Ressourcen schlecht genutzt werden. Für eine Beschaffung müssen Gebäude- und Betriebseffizienz deshalb mit den Anforderungen der eigenen Dienste zusammenkommen. Der Vergleich beginnt mit einem klaren Leistungsumfang: Welche Kapazität, Verfügbarkeit, Anbindung und Unterstützung soll das Angebot tatsächlich liefern?
Messzeitraum und Systemgrenze vor dem Zahlenvergleich
Die delegierte EU-Verordnung 2024/1364 beschreibt neben der PUE weitere Nachhaltigkeitsindikatoren für Rechenzentren. Dazu gehören Wasserverbrauch im Verhältnis zur IT-Energie, wiederverwendete Energie und der Anteil erneuerbarer Energie. Diese Größen beleuchten unterschiedliche Aspekte. Sie lassen sich nicht ohne Weiteres zu einer einzigen Aussage über den besten Standort verdichten.
Bitten Sie Anbieter deshalb um eine kleine Datentabelle mit Messzeitraum, Messgrenze und Berechnungsmethode. Stammt der Wert aus einem vollständigen Betriebsjahr oder aus einer Auslegungsrechnung? Gilt er für das gesamte Gebäude oder nur einen Gebäudeteil? Bezieht er sich auf den angebotenen Standort oder auf einen weltweiten Unternehmensdurchschnitt? Ohne diese Angaben können präzise Nachkommastellen eine Vergleichbarkeit vortäuschen, die nicht besteht.
Trennen Sie Prognose, Zielwert und gemessenen Bestand. Ein neu geplanter Standort darf mit Erwartungen beschrieben werden, solange sie als solche erkennbar sind. Für den Einkauf entsteht daraus eine Vertragsfrage: Welche Werte werden später tatsächlich berichtet, und was geschieht bei einer erheblichen Abweichung? Das ist belastbarer als ein unbestimmtes Versprechen besonders effizienter Technik.
Fünf Fragen gehören in jedes Angebot
Erstens: Wie viel Energie entfällt auf den vereinbarten Leistungsumfang, und wie wird sie zugeordnet? Bei gemeinsam genutzten Anlagen braucht es einen verständlichen Verteilungsschlüssel. Zweitens: Welche gemessene PUE wird für den konkreten Standort berichtet? Drittens: Wie wird Wasser erfasst und welche lokale Versorgungssituation besteht? Viertens: Welche Abwärme wird tatsächlich genutzt? Fünftens: Welche Nachweise stützen die Angaben zum Strombezug?
Diese Fragen sind eine redaktionelle Beschaffungshilfe und kein zusätzliches gesetzliches Prüfschema. Sie vermeiden vor allem missverständliche Gleichsetzungen. Ein Anschluss für künftige Wärmeabgabe ist noch keine gemessene Wärmenutzung. Eine Jahresbilanz zum erneuerbaren Strombezug beantwortet eine andere Frage als die Versorgung zu einer bestimmten Stunde. Lassen Sie die verwendete Aussage und ihren Nachweis zusammen erläutern.
Ein fiktiver Vergleich macht die Systemgrenze sichtbar: Standort A nennt eine gemessene Jahres-PUE von 1,25, Standort B einen geplanten Bestwert von 1,15. Daraus lässt sich noch kein seriöses Ranking ableiten. Zunächst müsste B einen vergleichbaren Jahreswert oder eine nachvollziehbare Prognose mit Annahmen liefern. Die Zahlen dienen ausschließlich der Erklärung und sind keine Angaben realer Betreiber.
Die eigene Auslastung gehört in dieselbe Rechnung
Ein günstigeres Gebäude löst keine unnötige Ressourcenbelegung in der Anwendung. Prüfen Sie deshalb zusätzlich, welche Kapazitäten dauerhaft benötigt werden, welche Lastspitzen auftreten und wo Reserven fachlich begründet sind. Eine Reserve für den Ausfall einer Komponente erfüllt einen anderen Zweck als eine seit Monaten vergessene Testumgebung. Beide pauschal zu kürzen wäre kein verantwortbarer Effizienzplan.
Für die IT-Leitung empfiehlt sich ein gemeinsamer Blick auf Energie, Kosten und erbrachte Leistung. Bei einem Datenverarbeitungsdienst könnte die Vergleichseinheit ein erfolgreich abgeschlossener Verarbeitungslauf mit definierter Laufzeit sein. Messen Sie vor und nach Änderungen denselben Ausschnitt. So lässt sich beurteilen, ob eine technische Anpassung tatsächlich Ressourcen spart oder Arbeit und Wartezeit nur verlagert.
Berücksichtigen Sie außerdem Migration, Anbindung und Betriebspersonal. Ein rechnerisch sparsamer Standort kann für einen bestimmten Dienst ungeeignet sein, wenn die notwendige Verbindung fehlt oder die Betriebszeiten nicht passen. Umgekehrt kann ein konsolidierter Betrieb sinnvoll sein, wenn er zuvor ungenutzte Reserven reduziert. Die Entscheidung braucht einen nachvollziehbaren Vergleich unter denselben Anforderungen.
Neue Regeln sauber von geltenden Pflichten trennen
Die EU-Kommission führt auf ihrer Fachseite ein am 21. September 2026 vorgestelltes Maßnahmenpaket und eine Konsultation zu Mindestanforderungen für Rechenzentren auf. Eine angekündigte Konsultation ist noch kein fertiger, überall anwendbarer Mindeststandard. Für Beschaffungsentscheidungen sollten daher geltende Vorgaben, vorgeschlagene Änderungen und freiwillige Zusagen in getrennten Zeilen stehen.
Die konkrete rechtliche Einordnung hängt unter anderem vom Standort und den Merkmalen der Anlage ab. Dieser Beitrag bietet keinen vollständigen Pflichtencheck. Er zeigt, welche Informationen schon für einen sachlichen Angebotsvergleich notwendig sind. Wer Messwerte, Annahmen und Nachweise früh verlangt, kann später sowohl betriebliche Verbesserungen als auch neue Anforderungen mit deutlich weniger Nacharbeit bewerten.
- Standortbezogene Messwerte mit identischem Zeitraum und klarer Messgrenze anfordern.
- PUE zusammen mit Wasser, Wärmenutzung und Stromnachweisen betrachten.
- Auslastung und nützliche Leistung der eigenen IT zusätzlich bewerten.
- Bestehende Pflichten, Vorschläge und freiwillige Zusagen getrennt dokumentieren.
Quellen zu diesem Beitrag
Dieser Beitrag ordnet öffentlich zugängliche Dokumente ein. Quellenstand: 20. Oktober 2026. Spätere Änderungen sind möglich.
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364, insbesondere Anhänge II und III ↗Europäische Union / EUR-Lex · 2024-05-17
- Minimum performance standards for EU data centres ↗Europäische Kommission, Generaldirektion Energie
- Assessment of the energy performance and sustainability of data centres in EU ↗Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union · 2025



